März 20

Es naht der Tag der Abstimmung. Ein Bürgerentscheid soll die Querelen um die Einführung einer zentralen Kläranlage in Wüstenstein beenden. Der Streit um die Abwasserlösung im kleinen Flecken Wüstenstein schwelt offensichtlich bereits seit Mitte der 90er Jahre und wurde durch zahlreiche Gutachten und Gerichtsentscheide begleitet.

Die Befürworter argumentieren, daß zum einen die Förderung von 53,6% der Baukosten durch den Freistaat ohne Lösung verloren gehen würde und zum anderen, daß eine Sanierung der Oberflächenwasserkanäle für 1,7 Mio EUR anstünde. Die Gegner aus den Reihen der Wüstensteiner Bürgerschaft zeigen auf, daß die Technik der Kleinkläranlagen typisch für das Gebiet sei und eine effizientere Entwässerung in die Aufseß gewährleistet wird. Desweiteren werden von ihrer Seite Planungsfehler beim Grünstückskauf ins Feld geführt und daß bereits 8 Anwesen mit Kläranlagen betrieben würden. Ein Verbundsystem würde noch effektiver arbeiten.

Die Befürworter sehen sich im Recht, da der Prozeß demokratisch abgestimmt wurde und zahlreiche Instanzen, den Weg für gut befunden hätten, denn bereits 1995 und 2005 hat man entsprechende Beschlüsse im Marktrat getätigt.

Aus Sicht eines zugezogenen Bürgers mutet dies doch recht eigenwillig an, denn offensichtlich ist der demokratische Prozeß abgeschlossen worden. Dabei wird natürlich allgemein davon ausgegangen, daß im Zuge dieses Prozesses sämtliche Sachargumente vorgebracht und diskutiert worden sind. Es ist klar, daß ein demokratisches Urteil nicht die Zustimmung aller Beteiligten findet.

Die vorgebrachten Argumente können von der Bürgerschaft nur schwer so kurz vor der Wahl geprüft werden, um sich einen Überblick zu verschaffen, so daß zu hoffen ist, daß die Entscheidungen im demokratischen Prozeß ihre Gültigkeit bekommen.

TAUT, H. (2015): Abwasserentsorgung Ortsteil Wüstenstein IN: Mitteilungsblatt des Marktes Wiesenttal 6, 71.

SCHWEGEL, K. – P. (2015): Schreiben zum Bürgerentscheid Abwasserentsorgung Wüstenstein. IN: Mitteilungsblatt des Marktes Wiesenttal 6, 72.